Das Kölner Verwaltungsgericht hat entschieden: Wenn man im säkularen Deutschland am Karfreitag des Kreuzestodes Jesu Christi gedenkt, sollen Muslime ihre Beschneidungen entweder zu Hause feiern oder gar nicht. Eine Glosse von Regine Panknin.
Es geht hier nicht um Islamfeindlichkeit. Niemand hat versucht, das Ritual als solches zu verbieten, zumindest nicht in den letzten zwei oder drei Jahren. Das Problem liegt woanders. Was sind das eigentlich für Gesetze, die sowohl Andersgläubigen als auch Nichtgläubigen in Deutschland an christlichen Feiertagen ihre privaten Feste vermiesen?
Die weltanschauliche Neutralität Deutschlands ist im Grundgesetz verankert. Sie legt fest, dass sich der Staat mit keiner Religionsgemeinschaft identifizieren darf. Offenbar scheint sich diese Objektivität jedoch nicht auf „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ zu erstrecken. Ein Großteil der Feiertage in Deutschland ist christlichen Ursprungs, jedoch gehören mittlerweile 40 Prozent der Bevölkerung keiner christlichen Konfession mehr an. Und jedes Jahr werden es ein paar mehr. Zugegeben, dies ist nicht zwangsläufig einer Ablehnung traditioneller Feiern gleichzusetzen. Und was lässt sich denn schon gegen ein bisschen gegenseitige Rücksichtnahme einwenden? Immerhin ist Karfreitag einer der wenigen Tage im Jahr, an dem eine solche Rücksichtnahme von Seiten der Nichtchristen gefordert wird.
Doch was geht überhaupt in den Köpfen deutscher Gesetzesmacher vor, dass solche veralteten Regelungen wie das Feiertagsgesetz NW noch nicht überholt und der aktuellen Situation angepasst sind? Ein Gesetz, welches am Karfreitag unter anderem „Veranstaltungen […] jeglicher Art, auch ernsten Charakters, während der Hauptzeit des Gottesdienstes“ untersagt? Und welche Art von Denken erlaubt es, dieses im Zweifel gegen andere Religionsgemeinschaften auszulegen? Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes mag mit etwas gutem Willen im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefasst werden, doch für die zugrundeliegenden Vorschriften gilt das nicht.
Es ist, gelinde gesagt, bedenklich, dass der Islam für Unfreiheiten kritisiert wird von einem Staat, der es sich erlaubt, im Namen heiliger Christenheit gesetzliche Tanzverbote zu erlassen.
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